Pflegekinderwesen
Die Kindertagesstätten, die Mittagstische an den Schulen als auch die Tagesbetreuung von Kindern sowie die Pflegefamilien unterliegen der kommunalen Bewilligungspflicht. Im Auftrag der sieben Verbandsgemeinden sind die Fachpersonen des Regionalen Sozialdienstes dafür zuständig.
Weiterführende Informationen
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bks/sonderschulen-behindertenbetreuung/fuer-einrichtungen/dienstleistungsanbieter-in-der-familienpflege
https://www.pflegekind-ag.ch/geschaeftsstelle