Alimente
Die Alimentenhilfe gliedert sich in die beiden Komponenten Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe.
Alimentenbevorschussung
Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen dient dem Kindeswohl und soll die finanziellen Folgen mindern. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil also seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kindern nicht nach, so kann das Gesuch um Alimentenbevorschussung eingereicht werden. Dazu ist ein vollstreckbarer Unterhaltstitel notwendig.
Anspruch auf Alimentenbevorschussung haben Minderjährige und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr sofern der verpflichtete Elternteil die Unterhaltspflicht nicht erfüllt, die voraussichtlichen Jahreseinkünfte nicht über den festgelegten Grenzbeträgen liegen und kein steuerbares Vermögen vorhanden ist.
Weiterführende Informationen
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesellschaft/soziales/oeffentliche-sozialhilfe/alimente-inkassohilfe
Dokumente
Gesuch Alimentenbevorschussung
Inkassohilfe
Besteht kein Anspruch auf Alimentenbevorschussung und der verpflichtete Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht nicht, so kann das Gesuch um Inkassohilfe beim Regionalen Sozialdienst (Bereich Alimente) für Kinder- und Ehegattenalimente gestellt werden. Dazu ist ein vollstreckbarer Unterhaltstitel notwendig.
DokumenteGesuch Alimenteninkasso